Erste-Hilfe-Kurs in Ihrer Firma

Für betriebliche Ersthelfer

Nach DGUV für alle Betriebe

Deutschlandweit anerkannt

Teilnehmer kostenlos bei BG-Abrechnung

Kurs in Ihrer Firma?

Kein Problem!

So funktioniert’s:

1. Firmenangaben im Formular ausfüllen

2. Kursdetails wählen

3. Anfrage unverbindlich abschicken

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Tel.: 089 90 42 14 280 / E-Mail: info@erstehilfe089.de

Allgemeine Informationen

  • Betriebliche Ersthelfer an nur 1 Tag
  • Kursdauer: 7,5 Stunden (9 UE à 45 Minuten)
  • Bis zu 20 Teilnehmer pro Kurs
  • Zum Bestpreis Münchens:
    Via BG/UK abrechnen: 0,00 EUR pro Person
    oder
    Kosten übernehmen: Ab 44,10 EUR pro Person
  • Auch kurzfristige Termine möglich
  • Wahlweise auf Deutsch oder Englisch
  • Die Abrechnung mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse übernehmen wir für Sie
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Ihr Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer

Egal ob kleiner Betrieb, mittelständisches Unternehmen oder Konzern – Wir beraten Sie und bilden Ihre Mitarbeiter professionell zu betrieblichen Ersthelfern aus

Um „betrieblicher Ersthelfer“ sein zu können, ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses notwendig. Um den Status zu behalten, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Kleiner Tipp: Der zeitliche Umfang der Neu-Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung. Unser Kurs ist also für beide Fälle ideal geeignet.

Wir sind durch alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermächtigt, die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen und können die Kursgebühren direkt mit den Unfallversicherungsträgern abrechnen. Unsere Kennziffer ist 8.1964.

Damit wir mit Ihrer BG oder Unfallkasse abrechnen können, bringen Sie einfach das ausgefüllte und unterschriebene Abrechnungsformular zur Ausbildung für betriebliche Ersthelfer am Kurstag mit.

In der DGUV-Vorschrift 1 (§26) heißt es, dass für die Erste-Hilfe-Leistung betriebliche Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen müssen:

1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer

2. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent,
b) in sonstigen Betrieben 10 Prozent,
c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
d) in Hochschulen 10 Prozent der Versicherten nach Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch siebtes Buch (SGB VII).

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns via E-Mail unter info@erstehilfe089.de oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!