Erste-Hilfe-Kurs
für betriebliche Ersthelfer
Egal ob kleiner Betrieb, mittelständisches Unternehmen oder Konzern – Wir beraten Sie und bilden Ihre Mitarbeiter professionell zu betrieblichen Ersthelfern aus
Zur Aufrechterhaltung der Qualifikation als betrieblicher Ersthelfer ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs alle zwei Jahre erforderlich
Deutschlandweit anerkannt nach DGUV!
Ausgezeichneter Kurs

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Ihr Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer
Um „betrieblicher Ersthelfer“ sein zu können, ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses notwendig. Um den Status zu behalten, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Kleiner Tipp: Der zeitliche Umfang der Neu-Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung. Unser Kurs ist also für beide Fälle ideal geeignet.
Wir sind durch alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermächtigt, die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen und können die Kursgebühren direkt mit den Unfallversicherungsträgern abrechnen. Unsere Kennziffer ist 8.1964.
Damit wir mit Ihrer BG oder Unfallkasse abrechnen können, bringen Sie einfach das ausgefüllte und unterschriebene Abrechnungsformular zur Ausbildung für betriebliche Ersthelfer am Kurstag mit.
In der DGUV-Vorschrift 1 (§26) heißt es, dass für die Erste-Hilfe-Leistung betriebliche Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen müssen:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
2. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent,
b) in sonstigen Betrieben 10 Prozent,
c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
d) in Hochschulen 10 Prozent der Versicherten nach Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch siebtes Buch (SGB VII).
Wenn du als Unternehmer einen oder mehrere deiner Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden lassen willst, bist du bei uns an der richtigen Adresse. Erste Hilfe 089 ist durch alle Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
Auf Wunsch bilden wir sogar in Ihren Geschäftsräumen aus! Einen Inhouse-Kurs können Sie unverbindlich und unkompliziert HIER anfragen.
WO?
Zentrumsnah in München
Elsenheimerstraße 15
80687 München
Laim
(GOOGLE MAPS)
Haltestellen
U-Bahn: Westendstraße (U4, U5)
S-Bahn: Hirschgarten (Stammstrecke)
Bus: Lautensackstraße (Linie 62)
Tram: Lautensackstraße (Linie 18, 29)
KOSTEN?
Bei BG-Abrechnung: 0,00 €
Hier dient das Abrechnungsformular als Bezahlung
Ansonsten:
Kursgebühr: Ab 49,00 €
Bezahlung am Kurstag:
Bar oder mit EC-/Kreditkarte,
ApplePay oder GooglePay
Schnell bei uns in Laim
Adresse
Der zentrumsnahe Kurs findet nur wenige Haltestellen vom Hauptbahnhof entfernt in der Elsenheimerstr. 15 in 80687 München statt.
Wir sind gut erreichbar via U-Bahn, S-Bahn, Tram und Bus.
Gerne können Sie Ihre Route mit Google Maps planen.
S-Bahn
Fahren Sie mit der S-Bahn bis zur Haltestelle Hirschgarten (Stammstrecke). Von hier aus sind es nur wenige Gehminuten Richtung Westendstraße.

U-Bahn
Fahren Sie mit der U4/U5 zur Haltestelle Westendstraße. Von dort aus sind es nur wenige Gehminuten in Richtung Landsberger Straße.
Tram / Bus
Nehmen Sie die Tram 18/29 oder den Bus 62 zur Haltestelle Lautensackstraße. Von hier aus ist es nur 1 Gehminute in Richtung Gewerbegebiet.

Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe – Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV
Sie möchten betriebliche Ersthelfer ausbilden oder Ihre gesetzliche Pflicht zur Erste-Hilfe-Schulung im Unternehmen erfüllen? Unsere Erste-Hilfe-Kurse für Betriebe sind deutschlandweit anerkannt nach den aktuellen Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und bieten eine praxisnahe, rechtssichere Ausbildung für Ihre Mitarbeitenden.
Der Kurs dauert 7,5 Stunden und umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Er eignet sich für Unternehmen aller Branchen – vom Handwerksbetrieb über soziale Einrichtungen bis hin zu Großunternehmen – und bereitet Ihre Mitarbeiter optimal auf medizinische Notfälle am Arbeitsplatz vor.
Kursdetails im Überblick
- Ausbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV-Vorschrift 1
- 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten
- Ein-Tages-Kurs mit 7,5 Stunden Dauer
- Schulung vor Ort im Betrieb oder in unserem Kurszentrum
- Kostenfreie Teilnahme über die Berufsgenossenschaft (BG) möglich
- Teilnahmebescheinigung für Ihre Unterlagen & Behörden
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
Die Kurskosten können in der Regel vollständig von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen werden. Dazu bringen Ihre Mitarbeitenden ein ausgefülltes BG-Abrechnungsformular mit zum Kurs. Damit ist die Schulung für Ihr Unternehmen kostenlos und entspricht gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit.
Keine Vorkenntnisse notwendig
Für die Teilnahme sind keine medizinischen Vorkenntnisse erforderlich. Alle Inhalte werden verständlich, praxisnah und auf den Arbeitsalltag zugeschnitten vermittelt – auch für Ersthelfer, die zum ersten Mal teilnehmen.
Kursinhalte für betriebliche Ersthelfer
Der Kurs vermittelt unter anderem lebensrettende Sofortmaßnahmen, Verhalten bei Unfällen im Betrieb sowie das sichere Einschätzen und Versorgen verschiedenster Notfälle. Eine vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Kursinhalte-Seite. Schauen Sie gerne auch in unseren FAQ.
Warum Erste Hilfe im Betrieb entscheidend ist
Unfälle und medizinische Notfälle können jederzeit und in jedem Unternehmen auftreten – ob am Arbeitsplatz, im Lager oder unterwegs. Ausgebildete betriebliche Ersthelfer sorgen für Sicherheit, Handlungskompetenz und ein gutes Gefühl bei Mitarbeitern und Vorgesetzten. Im Ernstfall kann schnelle Hilfe Leben retten und schwere Folgeschäden verhindern.
Unsere Kurse finden regelmäßig statt – auf Wunsch auch als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeitenden eine gültige Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Berufsgenossenschaft oder internen Prüfungen.
Offene Fragen oder Wünsche? Kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail an info@erstehilfe089.de oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

