Erste-Hilfe-Kurs

ab 50,00 EUR oder 0,00 EUR via BG-Abrechnung

Betrieblicher Ersthelfer werden
oder zum Auffrischen

Zertifiziert nach DGUV

building iconErste-Hilfe-Kurs
für den Betrieb

Egal ob kleiner Betrieb, mittelständisches Unternehmen oder Konzern – Bei uns bist du richtig!

Um „betrieblicher Ersthelfer“ sein zu können, ist der Besuch dieser Erste-Hilfe-Ausbildung notwendig

Um den Status zu behalten, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich

Kleiner Tipp: Der zeitliche Umfang der Neu-Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung. Dieser Kurs ist also für beide Fälle ideal geeignet.

Direkte Abrechnung mit deiner BG oder Unfallkasse möglich. Bringe hierfür einfach das ausgefüllte Abrechnungsformular am Kurstag mit!

Auf Wunsch bilden wir sogar in deinen Geschäftsräumen aus!
Hier kannst du unverbindlich und unkompliziert einen Inhouse-Kurs anfragen.

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WO?

Schleißheimer Str. 53
80797 München
(Maxvorstadt)

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WANN?

DI, FR, SA oder SO
09.00 Uhr – 16.30 Uhr

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KOSTEN?

Erste-Hilfe-Kurs ab 50,00€
oder 0,00 € bei Kostenübernahme
durch Unfallversicherungsträger (BG/Unfallkasse)

Verfügbare Termine

Termin aussuchen und buchen 🙂
Du erhältst nach Buchung von uns eine E-Mail mit allen Details zur Buchung.

Mehr Informationen zum Erste Hilfe Kurs
für den Betrieb

Um „betrieblicher Ersthelfer“ sein zu können, ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses notwendig. Um den Status zu behalten, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Wir sind durch alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (sogn. “Unfallversicherungsträgern”) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen und können die Kursgebühren direkt mit den Unfallversicherungsträgern abrechnen.

Damit wir mit der BG bzw. der Unfallkasse abrechnen können, benötigen wir von dir das im Voraus ausgefüllte Anmeldeformular zur Ausbildung für betriebliche Ersthelfer im Original.

In der DGUV-Vorschrift 1 (§26) heißt es, dass für die Erste-Hilfe-Leistung betriebliche Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen müssen:

1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer

2. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent,
b) in sonstigen Betrieben 10 Prozent,
c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
d) in Hochschulen 10 Prozent der Versicherten nach Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch siebtes Buch (SGB VII).

Betriebliche Ersthelfer müssen alle 2 Jahre fortgebildet werden, damit diese Ihren Status behalten können. Ein Tipp: Der zeitliche Umfang der Neu-Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung und beträgt ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten (Nettoausbildungszeit: 6h 45 min). Sie können Ersthelfende also ohne Zeitverlust statt zu einer Fort- auch zu einer Ausbildung anmelden.

Wenn du als Unternehmer einen oder mehrere deiner Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden lassen willst, bist du bei uns an der richtigen Adresse. Erste Hilfe 089 ist durch alle Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.

Egal ob kleiner Betrieb, mittelständisches Unternehmen, Bildungseinrichtung oder Konzern – Erste Hilfe 089 steht dir gerne mit Rat und Tat zur Seite! Wir beraten dich und bilden deine Mitarbeiter professionell zu Ersthelfern aus.

Auf Wunsch bilden wir sogar in deinen Geschäftsräumen aus! Hier kannst du unverbindlich und unkompliziert einen Inhouse-Kurs anfragen.